Voraussetzungen für die Ausbildung Pflegefachfrau/-mann nach § 11 PflBG
1. der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss
2. oder der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss zusammen mit den Nachweis
a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
b) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanforderungen beschlossenen „Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege“ (BAnz AT 17.02.2016 B3) erfüllt,
c) einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
d) einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893), das durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) aufgehoben worden ist, erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer
3. oder der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung
sowie:
- Die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Führungszeugnis nach Belegart NE
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Des weiteren sind diverse persönliche Voraussetzungen von Bedeutung.
Dazu zählen unter anderem:
- physische und psychische Belastbarkeit
- gute Umgangsformen
- aufmerksame Beobachtungsgabe
- rasches Auffassungsvermögen
- Teamfähigkeit
- Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Ihrem Anschreiben fügen Sie bei:
- Evtl. Arbeitszeugnisse über die bisherigen Tätigkeiten
- Evtl. Zeugnis über abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung
- Geburtsurkunde
- Gesundheitliche Eignung (Gesundheitsbescheinigung) zur Ausübung des Berufes (höchstens 6 Wochen alt)
- bei ausländischer Schul- /Berufsbildung: Bescheinigung über Gleichstellung der Abschlüsse
- Evtl. Heiratsurkunde bzw. Urkunde über Namensänderung
- Lebenslauf
- 2 aktuelle Passbilder (Namensangabe auf der Rückseite)
- Schulabschlusszeugnis (beglaubigte Kopie)
- Evtl. Fördermittel (z. B. Bildungsgutschein)