Förderungsmöglichkeiten
Soweit eine Umschulung im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation erfolgen soll, erteilen die zuständigen Versicherungsträger wie Bundesversicherungsanstalt, Deutsche Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft Auskunft über die Förderungsmöglichkeiten.
Soldaten der Bundeswehr werden nach dem Soldatenförderungsgesetz gefördert. Informationen erhalten Sie von den Berufsförderungsdiensten der Bundeswehr.
Für Teilnehmer, die weder nach dem SGB II noch nach dem Soldatenförderungsgesetz gefördert werden können, besteht je nach persönlicher Voraussetzung die Möglichkeit BaföG-Mittel in Anspruch zu nehmen. Hierüber informiert das zuständige Amt für Ausbildungsförderung der jeweiligen Stadt.
Ab dem 3. Ausbildungssemester besteht die Möglichkeit einen Bildungskredit zu beantragen. Dazu informieren die Banken z.B. die KfW-Bank in NRW.
Das Arbeitsförderungsgesetz ermöglicht eine Förderung der Teilnahme an Lehrgängen der beruflichen Fortbildung und Umschulung. Eine finanzielle Förderung ist an bestimmte persönliche Voraussetzungen geknüpft. Lassen Sie sich daher rechtzeitig vor Beginn des Lehrgangs von Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit beraten.
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