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Pflegefachassistent*in

Ausbildung oder Umschulung

Die einjährige Ausbildung zum*zur Pflegefachassistent*in ersetzt den Beruf der Pflegehelfer'in.

Die staatlich anerkannte neue generalistische Pflegeausbildung vermittelt Fähigkeiten für die Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen. Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen, Pflegefachpersonen bei der Erfüllung pflegerischer Aufgaben zu unterstützen, deren Anordnungen fachgerecht unter entsprechender Aufsicht durchzuführen, die durchgeführten Maßnahmen den fachlichen und rechtlichen Anforderungen entsprechend zu dokumentieren und die erforderlichen Informationen weiterzuleiten.

Die ein Jahr dauernde Ausbildung oder Umschulung findet in Vollzeit statt und endet mit einem staatlichen Examen.

Nach bestandenem Examen wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Pflegefachassistent*in erteilt. Ein gewählter Vertiefungsschwerpunkt wird vermerkt. Als Hauptschüler*in mit einjähriger Ausbildung zum*zur Pflegefachassistent*in haben Sie die Chance, die Ausbildung zum*zur Pflegefachmann*frau direkt im 2. Ausbildungsjahr fortzusetzen. Hierzu müssen Sie die Prüfung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 bestehen.

Die Ausbildung oder Umschulung können Sie an einer unserer Pflegeschulen der DAA NRW absolvieren.

 

Download Infoblatt Pflegefachassistent*in (PDF)

Mögliche Vertiefungen

  • Akutpflege in stationären Einrichtungen (Krankenhaus)
  • Pflege in stationären Einrichtungen (Altenheim)
  • Ambulante Pflege (Ambulanter Pflegedienst)

Die theoretische Ausbildung besteht aus theoretischem und praktischen Unterricht an der Berufsfachschule. Der Unterricht erfolgt blockweise. In jeder Blockwoche werden 35 Unterrichtsstunden erteilt, zusammen 700 Stunden.

Der theoretische Unterricht in der Pflegeschule beinhaltet:

  • Aufgaben und Konzepte in der Pflege von Personen aller Altersgruppen
  • rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
  • Pflege als Beruf

Die praktische Ausbildung umfasst mehrere externe Praktika. Für die praktische Ausbildung suchen Sie sich während der Ausbildung Ihre Praktikumsplätze. Die Praktika müssen in der ambulanten Langzeitpflege, in der stationären Akutpflege und in der stationären Langzeitpflege durchgeführt werden.

Die Ausbildung endet mit der staatlichen Prüfung, diese führt zur Anerkennung der Berufsbezeichnung "Pflegefachassistent*in"

Als Hauptschüler*in mit einjähriger Ausbildung zum*zur Pflegefachassistent*in haben Sie die Möglichkeit, die Ausbildung zum*zur Pflegefachmann*frau direkt im 2. Ausbildungsjahr fortzusetzen. Hierzu müssen Sie die Pflegefachassistent*innen-Prüfung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 bestehen.

Nach der Ausbildung können sie in der ambulanten und stationären Langzeitpflege oder in der stationären Akutpflege arbeiten.

Die zusätzliche Weiterbildung in der "Behandlungspflege" berechtigt Sie nach der Weiterbildung und einem 3-monatigen Praktikum in der Behandlungspflege zur Arbeit in der Ambulanten Pflege.

Weitere Informationen zum Berufsbild Pflegefachassistent*in finden Sie auf Berufenet.

Vorbereitung auf die Externenprüfung Pflegefachassistenz

Vorbereitung auf die Externenprüfung Pflegefachassistenz (nach PflfachassAPrV)

Mit diesem Angebot wenden wir uns an Personen, die über einschlägige Berufserfahrung in Pflege- oder Gesundheitsberufen verfügen. Sie haben aber noch keinen entsprechenden Berufsabschluss und möchten diesen nachholen. 

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Videos Pflegelabor Herford

Videos Pflegelabor der DAA Herford

Tauchen Sie ein in die spannende Welt der Pflegeausbildung!

In unseren Videos bieten wir Ihnen einen umfassenden Einblick in unsere praxisorientierte Ausbildung im Pflegelabor der DAA in Herford. 

Zu den Videos
Information und Beratung DAA NRW

Information und Beratung

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Gerne beraten wir Sie telefonisch, per Online-Call oder vor Ort an einem unserer Standorte in NRW.

Selbstverständlich ist die Beratung bei uns kostenlos, unverbindlich und genau auf Sie zugeschnitten. So ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Weiterbildungsbedarf.

 

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