
Ausbildung zum/zur Pflegefachassistenten/-in
Unfallpatienten in Reha-Kliniken, schwerkranke Kinder in Kinderkrankenhäusern oder Langzeitpflege Menschen mit Demenz in Pflegeeinrichtungen, der Berufsalltag in der Pflege kann ganz unterschiedlich aussehen. Bisher wurden Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege separat gelehrt. Das hat sich durch die Reform des Pflegeberufegesetzes geändert, welches Anfang 2020 in Kraft trat. Mit einer generalistischen Pflegeausbildung wurden die unterschiedlichen Bereiche zu einer umfassenden Ausbildung zusammengeführt und damit erheblich aufgewertet. Damit sollen vor allem die Pflegeberufe modernisiert werden und für Berufseinsteiger/-innen attraktiver gemacht werden.
- Die Ausbildung dauert ein Jahr.
- Sie ermöglicht, insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben nach Anweisung verantwortlich wahrzunehmen.
Die theoretische Ausbildung
besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht an der Berufsfachschule. Der Unterricht erfolgt blockweise. In jeder Blockwoche werden 38 Unterrichtsstunden erteilt, insgesamt 700 Stunden.
Als fächerübergreifende Lernbereiche sind vorgesehen: Aufgaben und Konzepte in der Pflege, Unterstützung Menschen aller Altersgruppen bei der Lebensgestaltung, rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen, Pflege als Beruf.
Die praktische Ausbildung
Im Ausbildungsbetrieb gewinnen die Schüler/-innen an Sicherheit im praktischen Handeln und üben Verantwortung in Ihrem pflegerischen Handeln zu übernehmen. Die vorgesehenen fachpraktischen Einsätze werden im Ausbildungsbetrieb (ambulante Pflege, Kurz- und Langzeitpflege) und im Krankenhaus absolviert.
Abschluss
- Die Ausbildung endet mit der staatlichen Prüfung, diese führt zur Anerkennung der Berufsbezeichnung "Pflegefachassistent/-in".
- Als Hauptschüler/-innen mit einjähriger Ausbildung zum/zur Pflegefachassistent/-in haben Sie die Chance, die Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau direkt im 2. Ausbildungsjahr fortzusetzen. Hierzu müssen Sie die Pflegefachassistenten-Prüfung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 bestehen.
- Nach der Ausbildung kann man in der ambulanten und stationären Langzeitpflege oder in der stationären Akutpflege arbeiten
Voraussetzungen Ausbildung zum/zur Pflegefachassistenten/-in nach PflAPrV
Zum Lehrgang kann zugelassen werden, wer
- einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder eine gleichwertige Schulbildung nachweist
- eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweist
Des Weiteren sind diverse persönliche Voraussetzungen von Bedeutung.
Dazu zählen unter anderem:
- physische und psychische Belastbarkeit
- gute Umgangsformen
- aufmerksame Beobachtungsgabe
- rasches Auffassungsvermögen
- Teamfähigkeit
- Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Ihrem Anschreiben fügen Sie bei:
- Evtl. Arbeitszeugnisse über die bisherigen Tätigkeiten
- Evtl. Zeugnis über abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung
- Geburtsurkunde
- Gesundheitliche Eignung (Gesundheitsbescheinigung) zur Ausübung des Berufes (höchstens 6 Wochen alt)
- bei ausländischer Schul- /Berufsbildung: Bescheinigung über Gleichstellung der Abschlüsse
- Evtl. Heiratsurkunde bzw. Urkunde über Namensänderung
- Lebenslauf
- 2 aktuelle Passbilder (Namensangabe auf der Rückseite)
- Schulabschlusszeugnis (beglaubigte Kopie)
- Evtl. Fördermittel (z. B. Bildungsgutschein)