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Ausbildung oder Umschulung zur/zum Pflegefachfrau/-mann

Pflegefachfrau/-mann

Der Aufgabenbereich der/des Pflegefachfrau/Pflegefachmannes ist sehr umfassend. Er streckt sich von der Arbeit in Krankenhäusern, der Pädiatrie, Pflegeheimen für Menschen allen Alters bis hin zu der ambulanten Betreuung von Patienten in Ihren eigenen vier Wänden.

Zu Ihren ausführenden Aufgaben gehören unter anderem die allgemeine Pflegetätigkeit und die Durchführung ärztlicher Anordnungen. Ebenfalls assistieren Sie bei Untersuchungen und sind auch für die Dokumentation der Patientendaten und Pflegeleistungen zuständig.

Eine Pflegefachkraft ist berechtigt den individuellen Pflegebedarf eines Klienten festzustellen und dem zu folge den Pflegeprozess zu organisieren, zu gestalten und zukünftig zu steuern. Des Weiteren sind Sie zuständig für die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität in der Pflege.

Generalistische Ausbildung

Mit dem Beginn der Ausbildung zur/ zum Pflegefachfrau/ -mann, ab dem Jahr 2020 haben Sie die Möglichkeit drei Berufsbilder in einem vereint zu erlernen.

Als Pflegefachkraft, dürfen Sie dann nicht nur wie bisher in Alten- und Pflegeheimen arbeiten, sondern sind sowohl auch in der Kinder- und Krankenpflege einsetzbar.

Durch den EU-weit anerkannten Abschluss als Pflegefachkraft, sind Sie universell in verschiedenen Bereichen der Pflege und das sogar in allen EU Ländern einsetzbar.

Inhalt

Die Ausbildung umfasst mindestens 2.100 theoretische sowie 2.500 praktische Stunden und beinhaltet folgende Kompetenzbereiche:

  1. Pflegeplanung, Pflegediagnostik und Pflegeprozess
  2. Kommunikation und Beratung
  3. Intra- und interprofessionelles Handeln
  4. Gesetze und Verordnungen
  5. Wissenschaft und Beruf

 

Die praktische Ausbildung erfolgt in unserer Pflegefachschule sowie in ausgewählten Praktikumseinrichtungen. Unsere Kooperation mit dem Pflegebildungszentrum Siegen (Jung-Stilling-Krankenhaus) gewährleistet, dass die praktische Ausbildung in allen Bereichen stattfinden kann. In den verschiedenen Praxiseinsätzen stehen Ihnen geschulte Praxisanleiter/-innen zur Seite.

In den ersten 2 Jahren, erhalten alle Auszubildenden die gleiche generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Nach abgeschlossener Zwischenprüfung können Sie einen Vertiefungsschwerpunkt in der Praxis wählen.

Je nach Praxisstelle steht folgendes zur Verfügung:

  • Langzeitpflege (stationär)
  • Akut- und Langzeitpflege (ambulant)

Abschluss

Die Ausbildung endet mit dem staatlichen Examen, welches aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht.

Sie erhalten zum Abschluss:

  • eine Urkunde der Bezirksregierung Arnsberg zur Führung der Berufsbezeichnung Pflegefachmann / Pflegefachfrau
  • ein Zeugnis der Bezirksregierung Arnsberg
  • ein Zeugnis der DAA

Termine und Zeiten

 

Start der Ausbildung / Umschulung
Offizieller Beginn ist das Frühjahr 2021.

Unterrichtszeiten
Von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr.

Dauer
Die Ausbildung oder Umschulung dauert jeweils drei Jahre und findet in Vollzeit statt.

Voraussetzungen für die Ausbildung Pflegefachfrau/-mann nach § 11 PflBG

 

1. der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss

2. oder der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss zusammen mit den Nachweis

a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,

b) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanforderungen beschlossenen „Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege“ (BAnz AT 17.02.2016 B3) erfüllt,

c) einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder

d) einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893), das durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) aufgehoben worden ist, erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer

3. oder der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung

sowie:

  • Die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
  • Führungszeugnis nach Belegart NE
  • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift

Bewerbung

Wenn Sie sich für einen Ausbildungsplatz als Pflegefachmann/-frau bei uns bewerben möchten, dann senden Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Schulisches Abschlusszeugnis
    (Bei einem ausländischen Schulabschluss muss eine Anerkennung der Bezirksregierung Köln vorliegen.)
  • Zeugnisse der Berufsausbildung
  • Zeugnisse von bisherigen Arbeitgebern
  • Bewerbungsfoto

Per Post an:

DAA Pflegefachschule Siegen
Eiserfelder Straße 316
57080 Siegen