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Qualifikation zur Betreuungskraft

nach § 53b SGB XI (ehem. § 87b)

Betreuungskraft nach § 53b SGB XI (ehem. § 87b)

Betreuungskräfte in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten nach § 53b SGB XI, auch Demenzbetreuer oder Alltagsbegleiter genannt, werden in der Betreuung von Demenzpatienten, geistig Behinderten aber auch bei psychisch Kranken eingesetzt. Die Tätigkeit der Betreuer*innen soll in erster Linie der Unterstützung im täglichen Leben dienen. Betreuungskräfte unterstützen Menschen in der Bewältigung des Alltags und versuchen Fähigkeiten und Fertigkeiten der zu Betreuenden so lange wie möglich zu erhalten und zu aktivieren.

Inhalt

Die Qualifizierung gliedert sich in drei Module:

Modul 1

Basiskurs (Grundkenntnisse)

  • Kommunikation
  • Rechtskunde
  • Psychiatrie
  • Gerontologie
  • Begriff der geistigen Behinderung
  • Pflege
  • Ernährungslehre

Modul 2

Betreuungspraktikum unter dem Gesichtspunkt der Handlungskompetenz:

Das Praktikum zur zusätzlichen Betreuung für Personen mit erheblicher eingeschränkter Alltagskompetenz (PEA) erfolgt in einem Pflegeheim / einer Tageseinrichtung, in dem sich der betroffene Personenkreis befindet. Während des Praktikums wird die Betreuungskraft von einer erfahrenen Pflegekraft begleitet.

Modul 3

Aufbaukurs (vertiefende Kenntnisse)

  • Kommunikation und Umgangsformen
  • Rechtskunde
  • Ernährungslehre
  • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
  • Bewegung und andere Aktivitäten
  • Zusammenarbeit mit den an der Pflege beteiligten Berufsgruppen

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vor Beginn der Qualifizierung muss ein mindestens 40-stündiges Orientierungspraktikum in einem Pflegeheim absolviert werden. Wer bereits in der Pflege tätig ist und Umgang mit Demenzerkrankten hat, kann dieses evtl. als Orientierung anerkannt bekommen.

Die Ausübung des Berufes stellt grundlegende Anforderungen an die persönliche Eignung, wie zum Beispiel:

  • eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen
  • Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit
  • Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten
  • psychische Stabilität und die Fähigkeit sich abzugrenzen
  • Zuverlässigkeit

Fördermöglichkeiten und Kosten

Vorab sollten Sie sich von dem für Sie zuständigen Kostenträger über die Möglichkeit einer finanziellen Förderung informieren lassen. Dies kann sein:

  • Agentur für Arbeit,
  • Jobcenter,
  • Berufsförderungsdienst,
  • Deutsche Rentenversicherung,
  • Berufsgenossenschaften,
  • etc.

Natürlich können Sie Ihre Weiterbildung auch selber finanzieren. Sprechen Sie uns an.

Termine / Zeiten

Der Lehrgang findet in Teilzeit vom 16.05.2022 bis zum 26.07.2022 statt.

Montag bis Freitag von 08:30 Uhr  bis 12:35 Uhr.